Hochtaunus-Kliniken gGmbH
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:
Diese Berufsbezeichnungen wurden von der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesärztekammer Hessen (www.laekh.de). Dort kann die geltende Berufsordnung eingesehen werden.
Für die Ärzte ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zuständig; Sie finden diese unter www.kvhessen.de.
Rechtshinweis
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© 04/2011 Hochtaunus-Kliniken gGmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
die offiziellen Spatenstiche in Usingen am 8. Oktober und in Bad Homburg am 10. Oktober 2011 markieren einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu den "neuen Hochtaunus-Kliniken". Sowohl Hessens Sozialminister Stefan Grüttner und Landrat Ulrich Krebs als auch Oberbürgermeister Michael Korwisi (Bad Homburg) und Steffen Wernard (Usingen) nutzten die Gelegenheit, sich erneut zu den Hochtaunus-Kliniken zu bekennen und ihre Unverzichtbarkeit für die Region zu betonen. (
Bam Deutschland AG